Es ist gesetzlich festgelegt, dass bei bestimmten Eingriffen in die Natur und bei Veränderungen in der Landschaft ein Schadensausgleich zum Nutzen von Natur und Landschaft geschaffen werden muss. Wie diese so genannte Kompensation zu erfolgen hat, hängt davon ab, wie massiv der Eingriff ist. Soll z. B. für ein neues Gewerbegebiet ein Wald gerodet werden, muss die Gemeinde (in Uelsen ist es i.d.R. die GEG) an anderer Stelle mit relativ hohem Aufwand zum Nutzen von Natur und Umwelt tätig werden. Die Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes ist unbestritten.
In Uelsen ist es gängige Praxis geworden, sich dieser Verpflichtung durch Zahlung eines Geldbetrages zu entledigen. Aus dem Geld finanziert sich zu einem großen Teil die Grafschafter Naturschutzstiftung. Damit werden Naturschutzprojekte in der ganzen Grafschaft und darüber hinaus initiiert und gefördert (z.B. das Syen-Venn bei Gildehaus) . So weit, so gut.
Aber, fragt die UWG, wäre es nicht schöner, wenn zusammen mit der Naturschutzstiftung Projekte vor der ‚eigenen Haustür‘, also in Uelsen und in der Samtgemeinde, zum Nutzen von Natur und Umwelt und zur Förderung des Tourismus umgesetzt werden könnten?
Die UWG hat hier einen konkreten Vorschlag. Und diesen Vorschlag findet auch die Naturschutzstiftung gut; so gut, dass sie förmlich darauf wartet, dass Uelsens Politik vorangeht. Und zwar mit dem „Geschichtspark Uelser Quellen“.
Diese Idee kommt aus den Reihen der UWG und wird auch von den anderen Parteien und der Verwaltungsspitze gewürdigt und positiv begleitet! Besser spät als nie.